ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Waldschnitt Allgäu – Christian Prestele nachfolgend auch „Waldschnitt“ oder „wir“ genannt und für alle unsere Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Lieferungen (nachfolgend auch „Ware“, „Erzeugnis“ oder „Produkt“ genannt) und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Bedingungen gelten auch für alle unsere künftigen Angebote und Verträge. Eigene Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers (bzw. „Kunde“, „Käufer“), welche wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in vollem Umfang unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Sofern Vertragsabschlüsse mit Kunden im Sinne des Fernabsatzgesetzes erfolgen, finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt Anwendung.

 

ANGEBOTE | BESTELLUNGEN | VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote gegenüber dem Kunden sind stets freibleibend. Erst die Bestellung gilt als verbindliches Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der vorbehaltlosen Erbringung der bestellten Lieferung oder Leistung. Bei der Auftragserteilung anerkennt der Käufer unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ohne jeglichen Vorbehalt. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren wie auch Dienstleistungen befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen auf Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck.

 

PREISE

Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmässig hergestellt werden oder nicht in Preislisten geführt werden. Für diese Sonderanfertigungen behalten wir uns die Vereinbarungen besonderer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vor. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in EURO ab Standort Baisweil ohne Anfahrt, Verladung und Fracht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommt zusätzlich die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

LIEFERUNG ERBRINGUNG und ANFAHRT

Liefer- und Erfbringungsfristen gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets unverbindlich. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bestellung. Ist die Nichteinhaltung der jeweiligen Fristen auf höhere Gewalt oder andere, von uns nicht zu vertretenden Störungen, auch solche, die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Bei einer Bestellung von Kleinmengen unter 5 Festmetern und einer Adresse außerhalb eines Umkreises von 30 km Fahrtstrecke ab unserem Standort in Baisweil., behalten wir uns das Recht vor, mehrere Bestellungen verschiedener Besteller zu einem Sammel Auftrag zusammenzustellen.

Ansonsten ist Waldschnitt berechtigt, die tatsächlich anfallenden Transportkosten, die verursacht, bzw. auch an uns verrechnet werden, weiter zu verrechnen. Bestellungen von Kleinmengen sind durch den Kunden jedenfalls so rechtzeitig vorzunehmen, dass die zur Lieferung bzw. Ausführung nötige Zeit zur Verfügung steht.

Anfallende Anfahrtskosten für die Verbringung des Sägewerkes werden bei Angebotserstellung einkalkuliert.

Die Zugänglichkeit des vorgesehenen Sägeplatzes ist durch den Auftraggeber sicherzustellen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT | ZAHLUNG

Die gelieferte Ware, sowie auch erbrachte Dienstleistung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser unveräußerliches Eigentum. Etwaige Mängelrügen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellen wir unsere Rechnungen mit Lieferung und der Kunde schuldet uns die Zahlung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in vereinbarter Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine älteren Forderungen bestehen. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel angegeben wurde – 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. Über dem geltenden Basiszinsatz. Weiters verpflichtet sich der Kunde, im Falle eines Zahlungsverzuges, Waldschnitt die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

 

GEWÄHRLEISTUNG | HAFTUNG | MÄNGELRÜGE

Holz ist ein Naturstoff. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Veränderungen  und Merkmale sind stets zu beachten. Insofern kein Mangel am verwendeten Sägewerk vorliegt, was vor Arbeitsbeginn überprüft und mit Beginn der Arbeiten ausgeschlossen wird, sind Maßtoleranzen bis zum Branchenüblichen Wert hinzunehmen durch den Auftraggeber. Zudem stellen wir unsere Sägewerksprodukte aus handelsüblichem Rundholz her, das wir aus eigenem Bestand anliefern und das unterschiedlich lange gelagert und von uns nur optisch auf seine Beschaffenheit und seine Eignung für bestimmte Produkte eingeschätzt wird. Unsere Lieferungen werden von uns nach unserer Wahl aus Lager- und frisch produzierter Ware zusammengestellt. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen vertragsgerecht und frei von Sachmängeln, wenn sie den branchenüblichen Sortierungen und Klassifizierungen im Mittel entsprechen. Auf die Eignung für einen vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck kommt es nur dann an, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt geworden ist. Wir übernehmen keine Zusicherungen oder Garantien für die Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen und für das Risiko ihrer Beschaffung jeweils nur soweit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Waldschnitt haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung entstehen, nicht. Die Ware ist bei der Übernahme sofort zu prüfen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Waldschnitt-Allgäu, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistung- und Schadensersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Verarbeitung der Ware gilt bei offenen Mängeln sowie im Fall einer unabsichtlichen Falschlieferung als Genehmigung der Ware und schließt jeden Anspruch auf Ersatz der Ware aus. Falls irrtümlich falsche bzw. nicht brauchbare Ware geliefert wird, gilt für den Käufer auch in diesem Fall die Sorgfalts- und Verwahrungspflicht.

 

GARANTIE

Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen wie Löhne, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Konventionalstrafen und Auswechslungskosten jeder Art werden abgelehnt.

 

KAUFRÜCKTRITT | RÜCKNAHMEN

Die Stornierung eines Auftrages kann nur nach schriftlicher Einwilligung unsererseits erfolgen. Wir sind auch zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht, bzw. noch Zahlungen aus früheren (bereits fälligen) Lieferungen offen sind.

Die Rücknahme der von uns gelieferten, mangelfreien Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Rücknahme werden die entstehenden Frachtkosten, sowie mindestens 25 % des Warenwertes abgezogen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

 

GERICHTSSTAND | RECHT

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und dem Besteller ist Kaufbeuren.

Bei Auslegungsschwierigkeiten dienen die deutschen Holzhandelsusancen als Auslegungsmaßstab.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit weiterer Bestimmungen nicht. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Kunde in einem Schreiben darauf bezieht. Aus Schweigen zu solchen Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass von Waldschnitt Allgäu eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (z.B. Lieferbedingungen, Qualitätszusagen, Zahlungsvereinbarungen) abweichende Zusagen zu machen.

 

Stand August 2019
[gzd_complaints]